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das Arbeitsgericht Erfurt stellte klar da sein Arbeitnehmer auch ohne vorhergehende Abmahnung von seinem Arbeitgeber gekündigt werden kann wenn er während seiner Arbeitszeit privat im Internet gesurft hat! Wie sich genau dieses Urteil auf weitere Arbeits Rechtliche Fragen auswirken wird ist bis jetzt noch nicht ganz klar!

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