Der Bundesgerichtshof hat in der Frage, ob die Gaspreise an den テ僕preis gebunden werden kテカnnen, fテシr die Verbraucher entschieden. So sind Vertragsklauseln der Versorger, die eine テ僕preisbindung enthielten, unwirksam. Geklagt hatten Kunden der RheinEnergie und Stadtwerke Drerich, sowie der Bund der Energieverbraucher.
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