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Die Ölpreisbindung in den Verträgen der Gasversorger sorgt seit Jahren für Unmut bei den Verbrauchern und Verbraucherschützern. Der Bundesgerichtshof entschied nun in einem aktuellen Urteil, dass solche Vertragsklauseln unwirksam sind. Die Ölpreiskopplung der Erzeuger wird allerdings weiterhin bestehen bleiben.


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